Wie funktioniert ein U-Space?
Interview mit Jan–Eric Putze (CEO Droniq)
Herr Putze, wann werden wir in Deutschland den ersten U–Space sehen?
Theoretisch können die ersten U–Spaces ab dem 26. Januar diesen Jahres entstehen. Dann tritt europaweit die U–Space–Regulierung der EASA in Kraft. In der Praxis hängt die Einführung von U–Spaces aber davon ab, wie schnell die einzelnen Mitgliedstaaten die EASA–Vorgaben in ihr jeweiliges nationales Recht überführen. Das kann schnell gehen, oder auch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Für Deutschland rechne ich frühstens ab 2024 mit dem ersten U–Space.
Woran liegt das?
Die U–Space–Regulierung muss von den Ländern in nationales Recht übertragen werden. In Deutschland ist hierfür das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zuständig. Letzten Dezember hat das BMDV das U–Space–Konzept veröffentlicht. Das Konzept enthält Anhaltspunkte dafür, wie die Regulierung umgesetzt werden kann. Im nächsten Schritt gilt es, das Konzept mit Blick auf die Acceptable Means of Compliance (AMCs) und das Guiding Material der EASA in eine rechtliche Grundlage zu überführen.
Kommen wir zum Drohneneinsatz im U–Space. Für Privatnutzer und Industrievertreter gibt es hier bereits klare Vorgaben. Wie sieht das für BOS aus?
Gemäß der Regulierung gibt es zwei Möglichkeiten, wie BOS im U–Space fliegen können. Die erste Option: Der U–Space und die U–Space–Services gelten nicht für den BOS–Bereich. Kommt es zu einem BOS–Einsatz im U–Space können diese eine No–Fly–Zone einrichten. Diese wird über den U–Space Service Provider an die anderen Verkehrsteilnehmer im U–Space übermittelt. Die andere Möglichkeit: Der U–Space und die hier geltenden Abläufe sind auch für die BOS bindend. Allerdings haben diese eine gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern eine herausgehobene Position. Der Drohneneinsatz durch BOS hat gegenüber dem anderen Flugverkehr Vorrang. Ferner sind BOS in diesem Modell nicht an alle U–Space–Services gebunden. Sie müssen sich bspw. nicht zwangsläufig für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar machen.
Sie sprechen von zwei Möglichkeiten. Wann gibt es hier denn Klarheit, welcher Anforderung sich BOS im U–Space gegenüber sehen?
Die beiden genannten Möglichkeiten basieren auf den Angaben der europäischen U–Space–Regelung. Wie diese in nationales Recht übertragen wird, ist bislang unklar. Hier werden alle Marktteilnehmer warten müssen, bis das BMDV so weit ist. Wir als Droniq rechnen mit der ersten Variante. Generell gilt, dass beide Varianten für BOS Vorteile mit Blick auf die Sicherheit haben.
Welche wären das?
Bei der ersten Variante können BOS durch die Ausweisung einer No–Fly–Zone sicherstellen, dass in ihrem Einsatzgebiet kein weiterer Flugverkehr stattfindet. Dadurch erhöht sich die Sicherheit bei Einsätzen. Bei der zweiten Variante profitieren die BOS von der Anforderung, dass sich alle Verkehrsteilnehmer in einem U–Space sichtbar machen müssen. Diese Verkehrsdaten können sich die BOS geben lassen. Bei einem Einsatz haben sie damit immer eine 100%ige Gewissheit, wer sich in ihrer Nähe aufhält – und dadurch entsprechend mehr Sicherheit.
Unabhängig vom U–Space. Wie beurteilen Sie den generellen Drohneneinsatz durch BOS?
Das BOS–Segment ist einer der wichtigsten Treiber für den Drohneneinsatz in Deutschland. Immer mehr BOS – seien es nun Feuerwehr–, Rettungs– oder Polizeieinheiten – entdecken das Instrument Drohne für sich. Diese Entwicklung stimmt positiv. Essentiell hierfür ist, dass sich die BOS so professionell wie möglich mit diesem Werkzeug auseinandersetzen, um hier jederzeit – auch in Ausnahmesituationen – Herr der Lage zu sein. Diese Anforderung wird mitunter jedoch noch unterschätzt, obwohl es Angebote gibt, die genau auf diese Anforderung zugespitzt sind.